Sparen am Patienten: Trick der Krankenkassen
von Nils Kasjens, Elena Kuch
Rollstühle, Prothesen, Seh- oder Hörhilfen – das alles sind medizinische Hilfsmittel, die Patienten das Leben erleichtern. Darauf haben sie Anspruch, damit ihre Behinderung ausgeglichen wird. So steht es im Sozialgesetzbuch. Da viele dieser Hilfen sehr teuer sind, können die Krankenkassen laut Gesetz den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, kurz MDK, losschicken, um die Notwendigkeit und medizinische Indikation zu überprüfen. Doch Krankenkassen versuchen offenbar zu sparen, indem sie den MDK umgehen und private Gutachter einschalten, in Branchenkreisen „externe Hilfsmittelberater“ genannt.
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Stand: 11.06.2014 15:17 Uhr