POLITIK
Cannabis-Eigenanbau zu Therapiezwecken in engen Grenzen erlaubt
Dienstag, 22. Juli 2014
Köln – Chronisch kranke Patienten dürfen ausnahmsweise privat die illegale Droge Cannabis züchten. Das Kölner Verwaltungsgericht erlaubte den Anbau zu Therapiezwecken, wenn den Kranken keine Behandlungsalternative mehr zur Verfügung stehe. Die Richter gaben damit am Dienstag den Klagen von Schwerkranken gegen ein behördliches Anbauverbot statt. Der Cannabis-Eigenanbau bleibe im Grundsatz verboten, könne aber unter bestimmten Bedingungen als „Notlösung” erlaubt werden, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Fleischfresser.
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